Mittwoch, 16. März 2011

57. Berliner Heilpraktiker-Tage

Letztes Wochenende, 12.und 13. März 2011,
fanden in Berlin die 57. Heilpraktiker-Tage statt. Vom umfangreichen Angebot an Informationen und Vorträgen zu unterschiedlichen Themen rund um die Naturheilkunde, habe ich einige nutzen können.
Die in meinen Augen wichtigsten Informationen gibt es immer gleich zu Beginn der Heilpraktiker-Tage. Arne Krüger gibt hier Auskunft über neueste berufspolitische Dinge, die es in der Praxis zu beachten gilt.

Die Geschichte und aktuelle rechtliche Situation der naturheilkundlichen Arzneien in Deutschland und Europa
waren an diesem Sonnabend Morgen Mittelpunkt seiner Ausführungen.
Kaiser Friedrich (II) setzte 1231 das erste Arzneimittelgesetz durch, welches von nun an klar die Zuständigkeiten der Apotheker und Ärzte/ Therapeuten trennte. So sollte vermieden werden, dass der Arzt/ Therapeut seine selbst hergestellte (teuerste) Arznei dem Kranken verordnet.
Das ist durchaus sinnvoll. Viel hat sich seitdem getan, regelmäßig neue Verordnungen/ Novellierungen beschlossener Arzneimittelgesetze. Meilensteine waren zB. 1929 das Betäubungsmittelgesetz, 1961 das erste umfassende Arzneimittelgesetz (Kennzeichnungspflicht, Arzneimittelprüfung und Dokumentation von Nebenwirkungen, Erlaubnis zur Herstellung). Der Skandal um Contagan zeigte Sicherheitslücken auf und brachte die Gesetzgebung in Zugzwang, so dass ein neues Arzneimittelgesetz 1976 sich noch größere Sicherheit zum obersten Ziel setzte. Seitdem gibt es sehr hohe Anforderungen an Herstellung, Zulassung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln. Bis heute wird das immer strenger geregelt, so dass nach aktuellen Vorgaben  ein Heilpraktiker grundsätzlich nicht einmal homöopathische Arzneimittel (Kügelchen) von der Vorratsflasche in eine andere abfüllen darf, es sei denn er ist gleichzeitig Apotheker.
Dass an der derzeitigen Gesetzeslage noch an einigen Verbesserungen gefeilt werden kann/ sollte , wurde mir an diesem Morgen besonders deutlich an diesem Beispiel:
Laut Betäubungsmittelgesetz ist es nach einer Verordnung von 1976 über verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht erlaubt, Cannabis indica zu verordnen. In keiner Form, also auch nicht potenziert in C30, C 200...(bekanntlich kein Molekül der Ausgangssubstanz mehr nachweisbar)...egal. Es ist verboten.
Hingegen Opium ist erlaubt ab der D6.
Arnes Bemerkung dazu war:
Würde man sich an Opium D6 (oder auch an Cannabis D6) berauschen wollen, müsste man eine so riesige Menge Globuli einnehmen, dass man wohl eher an  Diabetes erkranken würde, so man es überhaupt schaffte sie alle zu essen.

Impfungen- selbst entscheiden können
...war als nächstes auf meinem Vortragsprogramm. Wie schon in der Überschrift deutlich, ging es dem Referenten Dr. rer. nat. Uwe Peters vom Institut für Mikroökologie Heilbronn vor allem um die Wichtigkeit für uns als Therapeuten, herauszufinden, wo die ratsuchenden Eltern stehen und was sie wollen, um ihnen dann mit unserer Beratung die Grundlage für eine freie Entscheidung zu schaffen, welche Impfungen sie bei ihren Kindern zu welchem Zeitpunkt durchführen lassen wollen. Seine Empfehlung ist, sich deutlich zu machen, dass es keinen Zeitdruck gibt. Kinder sollten überhaupt erst ab einem Alter von 24 Monaten geimpft werden. Dann haben sie genügend Körpergewicht entgegen zu setzen und das Immunsystem ist ausgereifter.
Ich handhabe das in meiner Homöopathischen Praxis für Kinder und Frauen in Berlin so, dass ich möglichst ausgewogen das Für und Wider aufzeige, ohne Angst zu schüren. Eine allzu einseitige Propaganda und "Angstmache"  wird hier leider nicht nur von den Impf- Befürwortern betrieben.
Zwei der vielen Infos  dieses Vortrages möchte ich herausgreifen, weil ich sie bemerkenswert finde: Es wurden zwei Studien vorgestellt, die zu einem völlig entgegensetztem Ergebnis gelangten. Untersucht wurde der Gesundheitszustand bezüglich Allergien und Atopien geimpfter und ungeimpfter Kinder.
Es stellte sich im Verlauf der Ausführungen des Referenten heraus, dass die Studie, die besagte, dass geimpfte Kinder weniger an Allergien und atopischen Erkrankungen leiden in Finnland durchgeführt wurde. Herr Peters wies darauf hin,dass es dort eine Impfpflicht gibt, von der nur chronisch oder schwer kranke Kinder ausgenommen werden, die dann also in der Studie als ungeimpfte Kinder erscheinen. Zudem wurde der finnische Arzt, der diese Studie veröffentlichte von einem Pharmaunternehmen beauftragt, wie auch für andere Studien, die er für sie durchführte.
Diese Praxis ist mir nicht neu. Bei meinen eigenen Recherchen über Impfungen bin ich immer wieder auf die Empfehlung gestoßen, genau zu gucken, von wem Studien, Statistiken und Referenten beauftragt oder bezahlt (mit freundlicher Unterstützung von...) wurden, was man (wenn überhaupt) meistens im Kleingedruckten findet.
Neben vielen einzelnen Informationen zu Erkrankungen und Impfungen sprach er auch das Problem an, dass die Kinder, die gesundheitlich stabil sind, in der Regel die Impfungen problemlos vertragen. Sie würden aber auch die Kinderkrankheiten gegen die geimpft wird komplikationslos durchstehen. Die Kinder aber, die eine Impfung brauchen, weil sie vor diesen Krankheiten geschützt werden sollten, sind oftmals so geschwächt, dass sie die Impfungen nicht gut vertragen.
Meine Gedanken nach diesem Vortrag:
Interessant fand ich die (nicht nur zeitliche) Nähe der Impfthematik und der Arzneimittelverordnungen. Für jedes Arzneimittel (auch Impfung) muss ein Wirksamkeitsnachweis vorliegen, damit es in Deutschland zugelassen wird. Jetzt stellt sich mir folgende Situation dar:
Bei den Impfungen gibt es einen technischen Wirksamkeitsnachweis über die Titerbestimung (Antikörper im Blut), aber im Falle einer Epidemie (zB. Masern), werden geimpfte Kinder (Erwachsene) trotzdem (masern-)krank. Auch bei Keuchhusten konnte ich das beobachten.
In der Homöopathie wiederum ist man derzeit (noch) nicht in der Lage, einen anerkannten technischen Wirksamkeitsnachweis zu erbringen. Trotzdem werden homöopathisch behandelte Menschen gesund!

High- Tech- Welt 2011
Umweltgift- die wichtigsten Schadstoffquellen im Alltag und die Auswirkungen
Hierüber gibt es nicht viel zu berichten. Der Redner (Prof. Ing. Dieter Lauer) beschränkte sich für meine Begriffe doch zu sehr auf eine Schadstoffquelle, nämlich Nanopartikel. Außerdem kam er ziemlich schnell auf seine (von ihm angebotenen) natürlichen Mineralien zu sprechen. Sicherlich sehr interessant für diejenigen, die damit arbeiten. Für mich ging der Vortrag allerdings am Thema vorbei. Schade.

Am zweiten Tag besuchte ich das Notfall-Seminar, geleitet von Dieter Güllmann, Heilpraktiker und MDK- Gutachter. Er hat uns auf angenehme, ruhige Weise wieder auf den neuesten Stand (Reanimations- Richtlinien 2010) gebracht.

Was mir sonst noch begegnete...
...ist dieser Spruch, mit dem ich dann auch schließen möchte:
"Wenn jemand Gesundheit sucht, 
frage erst, ob er bereit sei,
künftighin die Ursachen der Krankheit zu meiden;
erst dann darfst du ihm helfen"
Sokrates

Sonntag, 6. März 2011

Homöopathische Erstanamnese - das Anamnesegespräch

Eine homöopathische Behandlung nach den Regeln der klassischen Homöopathie unterscheidet sich von einer herkömmlichen Behandlung in erster Linie durch ihre Herangehensweise. Im Gegensatz zur Schulmedizin, in der "das Hautekzem" behandelt, etwas gegen die Entzündung verordnet oder das Fieber gesenkt wird, betrachtet man in der Homöopathie (wie auch in vielen anderen alternativen Therapien) den Menschen als Ganzes . Man geht  davon aus, dass der Organismus grundsätzlich in der Lage ist, sich selbst zu heilen. Manchmal ist es notwendig, diesen Prozess der Selbstheilung anzustoßen. Und genau das wollen Homöopathen mittels homöopathischer Arzneien tun!